Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
GebG 1957 §14 TP5;Rechtssatz
Eingaben um Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung von Verwaltungsgerichtshofbeschwerden sind samt ihren Beilagen gebührenpflichtig, auch wenn für das Verfahren vor dem VwGH das Armenrecht bewilligt worden ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1963:1962001242.X01Im RIS seit
24.04.2001