RS Vwgh 1963/7/9 1558/62

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Veröffentlicht am 09.07.1963
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67 Versorgungsrecht

Rechtssatz

Wenn die Behörde hinsichtlich eines medizinischen Beweisthemas der Auffassung medizinischer Sachverständiger, also durch besondere Kenntnisse und Erfahrung ausgewiesener, am Ausgang des Verwaltungsverfahrens uninteressierter Personen folgt, ist dies im Interesse der Ermittlung der objektiven Wahrheit nicht nur vertretbar, sondern auch naheliegend (Hinweis E 18.9.1959, 2421/57, VwSlg 5050 A/1959).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1963:1962001558.X02

Im RIS seit

01.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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