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33 BewertungsrechtRechtssatz
Die im § 52 Abs 2 BewG vorgenommene Abgrenzung zwischen Grundvermögen und landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Vermögen hat auch bei der Bewertung von Betriebsgrundstücken Anwendung zu finden.Die im Paragraph 52, Absatz 2, BewG vorgenommene Abgrenzung zwischen Grundvermögen und landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Vermögen hat auch bei der Bewertung von Betriebsgrundstücken Anwendung zu finden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1963:1961001479.X02Im RIS seit
14.01.2002