RS Vwgh 1963/7/9 1479/61

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Veröffentlicht am 09.07.1963
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33 Bewertungsrecht

Rechtssatz

Die im § 52 Abs 2 BewG vorgenommene Abgrenzung zwischen Grundvermögen und landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Vermögen hat auch bei der Bewertung von Betriebsgrundstücken Anwendung zu finden.Die im Paragraph 52, Absatz 2, BewG vorgenommene Abgrenzung zwischen Grundvermögen und landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Vermögen hat auch bei der Bewertung von Betriebsgrundstücken Anwendung zu finden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1963:1961001479.X02

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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