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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §110 Abs1 Z1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2447/60 E 13. Juni 1962 VwSlg 2665 F/1962 RS 3Stammrechtssatz
Die Unterlassung der Anführung des § 332 ASVG im § 110 Abs 1 Z 1 ASVG läßt keinen anderen Schluß zu als den, daß sich die Gebührenfreiheit auf die Fälle der Legalzession erstrecken soll.Die Unterlassung der Anführung des Paragraph 332, ASVG im Paragraph 110, Absatz eins, Ziffer eins, ASVG läßt keinen anderen Schluß zu als den, daß sich die Gebührenfreiheit auf die Fälle der Legalzession erstrecken soll.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1963:1963000323.X03Im RIS seit
10.05.2001Zuletzt aktualisiert am
24.02.2011