RS Vwgh 1963/9/12 2068/62

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Veröffentlicht am 12.09.1963
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67 Versorgungsrecht

Rechtssatz

Wiederholung des E 15.2.1963, 1413/62 (Nach der durch die KOVG-Novelle, BGBl 319/61 geschaffenen Rechtslage ist es der Berufungsbehörde verwehrt über eine erst in der Berufung geltend gemachte mittelbare Dienstbeschädigung abzusprechen).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1963:1962002068.X01

Im RIS seit

09.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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