RS Vwgh 1963/9/12 0415/63

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.09.1963
beobachten
merken

Index

67 Versorgungsrecht

Rechtssatz

Nicht die Verhältnisse des Einzelfalles, sondern das abstrakt gehaltene Berufsbild ist bei der Feststellung der Überdurchschnittlichen Anforderungen (§ 8 KOVG 1957) zugrunde zu legen (hier: Bilanzbuchhalter).Nicht die Verhältnisse des Einzelfalles, sondern das abstrakt gehaltene Berufsbild ist bei der Feststellung der Überdurchschnittlichen Anforderungen (Paragraph 8, KOVG 1957) zugrunde zu legen (hier: Bilanzbuchhalter).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1963:1963000415.X02

Im RIS seit

16.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten