RS Vwgh 1963/9/12 0209/63

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Veröffentlicht am 12.09.1963
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
93 Eisenbahn

Norm

AVG §1;
EisenbahnG 1957 §12 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0304/63 E 11. Juni 1963 VwSlg 6051 A/1963 RS 1

Stammrechtssatz

Der Landeshauptmann ist zur Erteilung einer eisenbahnrechtlichen Baubewilligung nicht zuständig, wenn die Bauverhandlung kein anstandsloses Ergebnis hatte. (Hier war die Ermächtigung des Bundesministers an die Voraussetzung eines anstandslosen Verhandlungsergebnisses geknüpft)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1963:1963000209.X01

Im RIS seit

17.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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