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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtBeachte
y8763; yk8789Rechtssatz
Unterläßt es der Steuerpflichtige, für Lohnempfänger ein Lohnkonto gemäß § 58 EStG 1953 zu führen und ist er aus diesem Grund nicht in der Lage, die Lohnempfänger zu benennen, so kann die Finanzbehörde die Anerkennung der an diese Lohnempfänger gezahlten Löhne als Betriebsausgabe verweigern.Unterläßt es der Steuerpflichtige, für Lohnempfänger ein Lohnkonto gemäß Paragraph 58, EStG 1953 zu führen und ist er aus diesem Grund nicht in der Lage, die Lohnempfänger zu benennen, so kann die Finanzbehörde die Anerkennung der an diese Lohnempfänger gezahlten Löhne als Betriebsausgabe verweigern.
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E 13.9.1963, 1728/62 #1
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1963:1962001728.X01Im RIS seit
08.06.2001Zuletzt aktualisiert am
09.08.2016