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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ASVG §226 Abs3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1057/63 E 25. September 1963 VwSlg 6101 A/1963 RS 1Stammrechtssatz
Die im freien Ermessen der Behörde gelegene Anerkennung der Erwerbung von Beitragszeiten durch die Nachentrichtung von Beiträgen kann nur bei Vorliegen der nach der gesetzlichen Vorschrift für die Ermessensübung erforderlichen Voraussetzungen erfolgen. Das Vorhandensein dieser Voraussetzungen ist in der Begründung eines solchen Bescheides iSd §§ 58 Abs 2 und 60 AVG 1950 darzutun.Die im freien Ermessen der Behörde gelegene Anerkennung der Erwerbung von Beitragszeiten durch die Nachentrichtung von Beiträgen kann nur bei Vorliegen der nach der gesetzlichen Vorschrift für die Ermessensübung erforderlichen Voraussetzungen erfolgen. Das Vorhandensein dieser Voraussetzungen ist in der Begründung eines solchen Bescheides iSd Paragraphen 58, Absatz 2 und 60 AVG 1950 darzutun.
Schlagworte
Begründung von ErmessensentscheidungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1963:1963000803.X01Im RIS seit
05.06.2001