Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ASVG §341;Rechtssatz
Zur Frage der Klaglosstellung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren, im falle der Erbringung einer Leistung zu der eine bestimmte Partei bescheidmäßig verpflichtet ist, durch eine andere Partei des Verwaltungsverfahrens, hier: im Zusammenhang mit gemäß § 341 ASVG abgeschlossenen Gesamtverträgen und darauf beruhendem Einzelvertrag gemäß § 344 ASVG.Zur Frage der Klaglosstellung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren, im falle der Erbringung einer Leistung zu der eine bestimmte Partei bescheidmäßig verpflichtet ist, durch eine andere Partei des Verwaltungsverfahrens, hier: im Zusammenhang mit gemäß Paragraph 341, ASVG abgeschlossenen Gesamtverträgen und darauf beruhendem Einzelvertrag gemäß Paragraph 344, ASVG.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1963:1962002056.X01Im RIS seit
10.07.2001