RS Vwgh 1963/9/18 2038/62

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.09.1963
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Index

Polizeirecht - FrPolG
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Beachte

y28874;

Rechtssatz

1) Hat ein Ausländer die Möglichkeit gehabt, mittels eines ihm von

seiner Vertretungsbehörde zur Verfügung gestellten, wenn auch

kurzfristigen Reisepasses aus Österreich auszureisen, dann lag

keine Unmöglichkeit iSd § 5 Abs 1 VStG 1950 vor, die Vorschrift des keine Unmöglichkeit iSd Paragraph 5, Absatz eins, VStG 1950 vor, die Vorschrift des

§ 14 Abs 1 des FrPolG einzuhalten. Paragraph 14, Absatz eins, des FrPolG einzuhalten.

2) Der Schuldausschließungsgrund

nach § 6 VStG kommt dem Täter nur dann zugute, wenn er ihn nicht nach Paragraph 6, VStG kommt dem Täter nur dann zugute, wenn er ihn nicht

selbst verschuldet hat.

*

E 18.9.1963, 2038/62 #1 VwSlg 6096 A/1963

Schlagworte

Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Diverses

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1963:1962002038.X01

Im RIS seit

08.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

31.07.2026
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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