Index
66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §35 Abs1;Rechtssatz
Auch dann, wenn eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nur aus einem einzigen Gesellschafter (im vorher genannten Fall einer Aktiengesellschaft) besteht, der in besonders ausgeprägtem Maße das Betriebsgeschehen bestimmt, ist die Gesellschaft als solche - und nicht der Gesellschafter - iSd § 35 Abs 1 ASVG Dienstgeber der bei ihr beschäftigten Personen.Auch dann, wenn eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nur aus einem einzigen Gesellschafter (im vorher genannten Fall einer Aktiengesellschaft) besteht, der in besonders ausgeprägtem Maße das Betriebsgeschehen bestimmt, ist die Gesellschaft als solche - und nicht der Gesellschafter - iSd Paragraph 35, Absatz eins, ASVG Dienstgeber der bei ihr beschäftigten Personen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1963:1963000322.X01Im RIS seit
09.05.2001Zuletzt aktualisiert am
25.09.2012