Index
67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §1;Rechtssatz
Wird im Falle der Ablehnung eine Leistung nach dem KOVG 1957 wegen des Mangels eines ursächliche Zusammenhanges des angemeldeten Leidens mit dem Wehrdienst im Spruch des Bescheides neben dem § 4 auch der § 1 KOVG 1957 zitiert, so liegt darin keine inhaltliche Rechtswidrigkeit.Wird im Falle der Ablehnung eine Leistung nach dem KOVG 1957 wegen des Mangels eines ursächliche Zusammenhanges des angemeldeten Leidens mit dem Wehrdienst im Spruch des Bescheides neben dem Paragraph 4, auch der Paragraph eins, KOVG 1957 zitiert, so liegt darin keine inhaltliche Rechtswidrigkeit.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1963:1963000806.X01Im RIS seit
06.06.2001