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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §7;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2657/54 E 25. November 1955 VwSlg 3896 A/1955 RS 5Stammrechtssatz
Maßgebend für die Einschätzung nach § 8 KOVG sind vor allem berufliche Anforderungen, deren Bewältigung durch die Dienstbeschädigung erschwert oder ausgeschlossen wird. Aber auch diese Anforderungen rechtfertigen nur dann eine Anwendung des § 8 KOVG, wenn die Belastung, die sie hervorrufen, den Durchschnitt übersteigt.Maßgebend für die Einschätzung nach Paragraph 8, KOVG sind vor allem berufliche Anforderungen, deren Bewältigung durch die Dienstbeschädigung erschwert oder ausgeschlossen wird. Aber auch diese Anforderungen rechtfertigen nur dann eine Anwendung des Paragraph 8, KOVG, wenn die Belastung, die sie hervorrufen, den Durchschnitt übersteigt.
Schlagworte
Zumutbarer Beruf AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1963:1963000664.X01Im RIS seit
22.05.2001