RS Vwgh 1963/9/19 0664/63

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Veröffentlicht am 19.09.1963
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67 Versorgungsrecht

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2657/54 E 25. November 1955 VwSlg 3896 A/1955 RS 5

Stammrechtssatz

Maßgebend für die Einschätzung nach § 8 KOVG sind vor allem berufliche Anforderungen, deren Bewältigung durch die Dienstbeschädigung erschwert oder ausgeschlossen wird. Aber auch diese Anforderungen rechtfertigen nur dann eine Anwendung des § 8 KOVG, wenn die Belastung, die sie hervorrufen, den Durchschnitt übersteigt.Maßgebend für die Einschätzung nach Paragraph 8, KOVG sind vor allem berufliche Anforderungen, deren Bewältigung durch die Dienstbeschädigung erschwert oder ausgeschlossen wird. Aber auch diese Anforderungen rechtfertigen nur dann eine Anwendung des Paragraph 8, KOVG, wenn die Belastung, die sie hervorrufen, den Durchschnitt übersteigt.

Schlagworte

Zumutbarer Beruf Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1963:1963000664.X01

Im RIS seit

22.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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