Index
90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §84 Abs2;Rechtssatz
Reklameaufschriften auf einer Feuermauer außerhalb des Ortsgebietes (beispielsweise "Schwechater Bier"), die vor allem die geschäftliche Werbung für ein bestimmtes Erzeugnis und damit indirekt die Erzielung eines höheren Umsatzes bezwecken, dienen nicht ausschließlich oder allgemein einem vordringlichen Bedürfnis der Straßenbenützer.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1963:1963001106.X01Im RIS seit
19.06.2001