RS Vwgh 1963/9/26 0941/63

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Veröffentlicht am 26.09.1963
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32/06 Verkehrsteuern

Norm

ErbStG §15 Abs1 Z11 idF 1955/141;
ErbStG §3 Abs1 Z2;

Beachte

y10617; yk10953

Rechtssatz

Ersparnisse am Wirtschaftsgeld, die der Ehegattin stillschweigend vom Ehegatten überlassen bleiben, stellen schenkungssteuerpflichtige Zuwendungen dar. Solche Zuwendungen stellen auch keine üblichen Gelegenheitsgeschenke iSd § 15 Abs 1 Z 11 ErbStG dar.Ersparnisse am Wirtschaftsgeld, die der Ehegattin stillschweigend vom Ehegatten überlassen bleiben, stellen schenkungssteuerpflichtige Zuwendungen dar. Solche Zuwendungen stellen auch keine üblichen Gelegenheitsgeschenke iSd Paragraph 15, Absatz eins, Ziffer 11, ErbStG dar.

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E 26.9.1963, 941/63 #1 VwSlg 2935 F/1963

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1963:1963000941.X01

Im RIS seit

13.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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