RS Vwgh 1963/9/26 0448/63

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Veröffentlicht am 26.09.1963
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32/06 Verkehrsteuern

Norm

ErbStG §15 Abs1 Z12;

Rechtssatz

Die vermächtnisweise Zuwendung eines Kapitals an eine Stadtgemeinde mit der Bestimmung zu wohltätigen Zwecken, fällt auch als unselbständige Stiftung unter die Befreiungsvorschrift des § 15 Abs 1 Z 12 ErbStG.Die vermächtnisweise Zuwendung eines Kapitals an eine Stadtgemeinde mit der Bestimmung zu wohltätigen Zwecken, fällt auch als unselbständige Stiftung unter die Befreiungsvorschrift des Paragraph 15, Absatz eins, Ziffer 12, ErbStG.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1963:1963000448.X01

Im RIS seit

17.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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