RS Vwgh 1963/9/27 1914/61

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Veröffentlicht am 27.09.1963
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32/03 Steuern vom Vermögen
33 Bewertungsrecht

Rechtssatz

Ein Nießbrauchrecht das erst nach dem Tode eines anderen Nießbrauchberechtigten entsteht, ist beim Verpflichteten als aufschiebend bedingte Last im Sinne des § 6 Abs 1 BewG anzusehen.Ein Nießbrauchrecht das erst nach dem Tode eines anderen Nießbrauchberechtigten entsteht, ist beim Verpflichteten als aufschiebend bedingte Last im Sinne des Paragraph 6, Absatz eins, BewG anzusehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1963:1961001914.X01

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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