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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §413 Abs1 Z1;Rechtssatz
Der Landeshauptmann ist berechtigt, im Verfahren über einen gegen eine bescheidmäßige Beitragsvorschreibung des Versicherungsträgers nach § 56 Abs 1 ASVG gerichteten Einspruch zufolge des auf die Einspruchsbehörde übergehenden Ermessens die Bestimmungen des § 56 Abs 3 ASVG anzuwenden.Der Landeshauptmann ist berechtigt, im Verfahren über einen gegen eine bescheidmäßige Beitragsvorschreibung des Versicherungsträgers nach Paragraph 56, Absatz eins, ASVG gerichteten Einspruch zufolge des auf die Einspruchsbehörde übergehenden Ermessens die Bestimmungen des Paragraph 56, Absatz 3, ASVG anzuwenden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1963:1963001020.X01Im RIS seit
19.06.2001Zuletzt aktualisiert am
19.10.2009