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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §68 Abs3;Rechtssatz
Die Beschwerde eines Anrainers, die sich gegen die ersatzlose Aufhebung eines auf § 68 Abs 3 AVG gegründeten, eine Betriebsanlagegenehmigung abändernden Bescheid richtet, ist unzulässig.Die Beschwerde eines Anrainers, die sich gegen die ersatzlose Aufhebung eines auf Paragraph 68, Absatz 3, AVG gegründeten, eine Betriebsanlagegenehmigung abändernden Bescheid richtet, ist unzulässig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1963:1962001406.X01Im RIS seit
10.07.2001Zuletzt aktualisiert am
22.03.2010