RS Vwgh 1963/10/11 1000/62

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.10.1963
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Rechtssatz

In der Möglichkeit einer wirtschaftlichen Schädigung, durch die die Lebensmöglichkeiten selbst nicht unmittelbar bedroht sind, kann eine unmittelbar drohende Gefahr und ein Notstand iSd § 6 VStG nicht gesehen werden. (Hinweis E vom 24.5.1956, Zl. 0441/56, VwSlg. 4074 A/1956).In der Möglichkeit einer wirtschaftlichen Schädigung, durch die die Lebensmöglichkeiten selbst nicht unmittelbar bedroht sind, kann eine unmittelbar drohende Gefahr und ein Notstand iSd Paragraph 6, VStG nicht gesehen werden. (Hinweis E vom 24.5.1956, Zl. 0441/56, VwSlg. 4074 A/1956).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1963:1962001000.X01

Im RIS seit

18.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten