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40/01 VerwaltungsverfahrenRechtssatz
In der Möglichkeit einer wirtschaftlichen Schädigung, durch die die Lebensmöglichkeiten selbst nicht unmittelbar bedroht sind, kann eine unmittelbar drohende Gefahr und ein Notstand iSd § 6 VStG nicht gesehen werden. (Hinweis E vom 24.5.1956, Zl. 0441/56, VwSlg. 4074 A/1956).In der Möglichkeit einer wirtschaftlichen Schädigung, durch die die Lebensmöglichkeiten selbst nicht unmittelbar bedroht sind, kann eine unmittelbar drohende Gefahr und ein Notstand iSd Paragraph 6, VStG nicht gesehen werden. (Hinweis E vom 24.5.1956, Zl. 0441/56, VwSlg. 4074 A/1956).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1963:1962001000.X01Im RIS seit
18.05.2001