RS Vwgh 1963/10/22 2054/61

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Veröffentlicht am 22.10.1963
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Index

33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §15;
  1. BewG 1955 § 15 heute
  2. BewG 1955 § 15 gültig ab 21.08.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 71/2003
  3. BewG 1955 § 15 gültig von 27.11.1982 bis 20.08.2003 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 570/1983

Rechtssatz

Bei Ermittlung des Jahreswertes wird, wenn es sich um bereits ausgebaute Wasserkraftanlagen handelt, nach den aus den Gegebenheiten und Erfahrungen der Wasserwirtschaft abzuleitenden Regeln der Wert der jährlichen Nutzung unter Bedachtnahme auf die Verwertungsmöglichkeiten in individueller Weise zu ermitteln sein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1963:1961002054.X04

Im RIS seit

14.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

02.01.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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