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33 BewertungsrechtNorm
BewG 1955 §15;Rechtssatz
Bei Ermittlung des Jahreswertes wird, wenn es sich um bereits ausgebaute Wasserkraftanlagen handelt, nach den aus den Gegebenheiten und Erfahrungen der Wasserwirtschaft abzuleitenden Regeln der Wert der jährlichen Nutzung unter Bedachtnahme auf die Verwertungsmöglichkeiten in individueller Weise zu ermitteln sein.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1963:1961002054.X04Im RIS seit
14.01.2002Zuletzt aktualisiert am
02.01.2015