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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §49 Abs1;Rechtssatz
Bei der Beurteilung, ob eine über den Anspruch des Dienstnehmers hinausgehende Zuwendung des Dienstgebers an den Dienstnehmer als Entgelt iSd § 49 Abs 1 ASVG zu werten sei, kommt der Ursache und dem Motiv, aus dem heraus der Dienstgeber dem Dienstnehmer als solchem diese Zuwendung macht, Bedeutung nicht zu. Maßgebend ist allein, dass eine solche Zuwendung endgültig erfolgt ist und dass diese insofern in einem Zusammenhang mit dem Dienstverhältnisse zwischen dem Dienstgeber und dem Dienstnehmer steht, dass der Dienstnehmer nur deshalb in den Genuss der Zuwendung gelangt, weil er eben Dienstnehmer des Dienstgebers ist.Bei der Beurteilung, ob eine über den Anspruch des Dienstnehmers hinausgehende Zuwendung des Dienstgebers an den Dienstnehmer als Entgelt iSd Paragraph 49, Absatz eins, ASVG zu werten sei, kommt der Ursache und dem Motiv, aus dem heraus der Dienstgeber dem Dienstnehmer als solchem diese Zuwendung macht, Bedeutung nicht zu. Maßgebend ist allein, dass eine solche Zuwendung endgültig erfolgt ist und dass diese insofern in einem Zusammenhang mit dem Dienstverhältnisse zwischen dem Dienstgeber und dem Dienstnehmer steht, dass der Dienstnehmer nur deshalb in den Genuss der Zuwendung gelangt, weil er eben Dienstnehmer des Dienstgebers ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1963:1963001027.X02Im RIS seit
18.06.2001