Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §68 Abs3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1406/62 B 11. Oktober 1963 RS 1Stammrechtssatz
Die Beschwerde eines Anrainers, die sich gegen die ersatzlose Aufhebung eines auf § 68 Abs 3 AVG gegründeten, eine Betriebsanlagegenehmigung abändernden Bescheid richtet, ist unzulässig.Die Beschwerde eines Anrainers, die sich gegen die ersatzlose Aufhebung eines auf Paragraph 68, Absatz 3, AVG gegründeten, eine Betriebsanlagegenehmigung abändernden Bescheid richtet, ist unzulässig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1963:1962002135.X01Im RIS seit
10.07.2001Zuletzt aktualisiert am
22.03.2010