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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §188 Abs1;Beachte
y4862;Rechtssatz
Scheidet aus einer Personengesellschaft während des Wirtschaftsjahres ein Gesellschafter aus, so ist die einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte aller in dem Wirtschaftsjahr noch, wenn auch nur teilweise beteiligten Gesellschafter stets zulässig und sogar nötig, wenn sie zweckmäßig erscheint. In die einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb einer Personengesellschaft sind somit nicht nur die positiven und negativen Einkünfte aus Gewerbebetrieb der am Stichtag noch vorhandenen Gesellschafter einzubeziehen, sondern auch die der ausgeschiedenen Gesellschafter bis zum Zeitpunkt ihres Ausscheidens zuzüglich bzw abzüglich eines beim Ausscheiden erzielten Veräußerungsgewinnes oder Veräußerungsverlustes. *
E 25.10.1963, 602/61 #1 VwSlg 2962 F/1963
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1963:1961000602.X01Im RIS seit
19.03.2001