RS Vwgh 1963/10/25 0282/63

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.10.1963
beobachten
merken

Index

67 Versorgungsrecht

Rechtssatz

Ausführungen zur Frage (in einem konkreten Fall) der Bedeutung von Schreibfehlern bei Angabe der Richtsatzpositionen (KOVG).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1963:1963000282.X01

Im RIS seit

10.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten