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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §82 Abs1;Rechtssatz
Voraussetzung für eine Bestrafung nach § 82 Abs 1 StVO ist die Feststellung, ob überhaupt eine Strasse vorhanden ist (Ersitzung des Rechtes eines Vorbaues?).Voraussetzung für eine Bestrafung nach Paragraph 82, Absatz eins, StVO ist die Feststellung, ob überhaupt eine Strasse vorhanden ist (Ersitzung des Rechtes eines Vorbaues?).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1963:1962002129.X01Im RIS seit
10.07.2001