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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §60 Abs1 litc idF 1969/207;Beachte
Fortgesetztes Verfahren: 0364/64 E 9. Juli 1964;Rechtssatz
Selbst eine uneingeschränkte Zustimmung des von einem Projekt in seinem Grundeigentum Betroffenen zu diesem Projekt vermag die Aufgabe oder Einschränkung des Eigentumsrechtes nicht in sich zu schließen, sodaß mit einer dennoch erteilten wasserrechtlichen Bewilligung noch nicht die Ermächtigung des Projektswerbers verbunden sein kann, dieses fremde Eigentum für seine Zwecke in Anspruch zu nehmen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1963:1962001988.X02Im RIS seit
12.11.2001Zuletzt aktualisiert am
29.01.2016