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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §60 Abs1 litc idF 1969/207;Beachte
Fortgesetztes Verfahren: 0364/64 E 9. Juli 1964;Rechtssatz
Die bloße Weigerung eines Grundeigentümers, einer Anlagenführung zuzustimmen, vermag nur auf die Tatsache hinzuweisen, daß eine gütliche Einigung über die geplanten Eingriffe in Grund und Boden nicht möglich ist und es daher eines Zwangsrechtes bedarf, um die derart verweigerte Zustimmung zu ersetzen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1963:1962001988.X01Im RIS seit
12.11.2001Zuletzt aktualisiert am
29.01.2016