RS Vwgh 1963/11/15 0749/62

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Veröffentlicht am 15.11.1963
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Der Zweck des § 162 BAO (früher § 205a AbgabenO) ist nicht so sehr der, dem mangelnden Nachweis einer Betriebsausgabe Rechnung zu tragen, als vielmehr, Steuerverkürzungen zu verhindern (Hinweis auf E 10.1.1958, 1176/56, VwSlg 1754 F/1958).Der Zweck des Paragraph 162, BAO (früher Paragraph 205 a, AbgabenO) ist nicht so sehr der, dem mangelnden Nachweis einer Betriebsausgabe Rechnung zu tragen, als vielmehr, Steuerverkürzungen zu verhindern (Hinweis auf E 10.1.1958, 1176/56, VwSlg 1754 F/1958).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1963:1962000749.X01

Im RIS seit

10.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

20.03.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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