RS Vwgh 2006/8/14 AW 2006/18/0195

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Veröffentlicht am 14.08.2006
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

NAG 2005 §21 Abs1;
NAG 2005 §74;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Versagung einer Niederlassungsbewilligung - Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Antrag der Beschwerdeführerin auf Erteilung einer Niederlassungsbewilligung für den Aufenthaltszweck "Familieneigenschaft, § 20 Abs. 1 FrG" gemäß § 21 Abs. 1 NAG abgewiesen. Die belangte Behörde führte im angefochtenen Bescheid aus, dass die Voraussetzungen des § 74 NAG nicht vorgelegen seien. Da dieser Antrag (von der Beschwerdeführerin nicht in Zweifel gezogen) als "Erstantrag" zu werten ist und der Beschwerdeführerin gemäß § 74 NAG ohne amtswegige Zulassung der Behörde auch kein Recht auf Inlandsantragstellung zusteht, bewirkt der angefochtene Bescheid keine Änderung ihrer Rechtsposition. Er ist einem Vollzug iSd § 30 Abs. 2 VwGG nicht zugänglich (Hinweis B 21. Juli 2006, AW 2006/18/0167), weshalb dem Aufschiebungsbegehren nicht stattgegeben werden konnte.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete Polizeirecht Vollzug

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:AW2006180195.A01

Im RIS seit

24.10.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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