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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §69;Rechtssatz
Liegt ein rechtskräftiger Bescheid vor, mit dem festgestellt worden ist, daß der Dienstgeber zur Bezahlung von Beiträgen nicht verpflichtet gewesen ist, so sind solche Beiträge als zu Ungebühr entrichtet anzusehen, aus welchen Gründen immer die Entscheidung erfolgt ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1963:1962001324.X01Im RIS seit
11.05.2001