RS Vwgh 1963/11/27 0355/62

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Veröffentlicht am 27.11.1963
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40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Hat ein Minderjähriger über 18 Jahre auf ein Rechtsmittel gegen ein Straferkenntnis verzichtet, kann sein gesetzlicher Vertreter eine Berufung rechtswirksam nicht einbringen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1963:1962000355.X01

Im RIS seit

25.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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