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40/01 VerwaltungsverfahrenRechtssatz
Hat ein Minderjähriger über 18 Jahre auf ein Rechtsmittel gegen ein Straferkenntnis verzichtet, kann sein gesetzlicher Vertreter eine Berufung rechtswirksam nicht einbringen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1963:1962000355.X01Im RIS seit
25.04.2001