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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §138 Abs1;Rechtssatz
Ein nach § 138 Abs 1 rechtskräftig gewordener Abtragungsauftrag wegen wesentlicher Behinderung des Gemeingebrauches schließt die nachträgliche Erteilung einer Bewilligung für das gleiche Vorhaben aus.Ein nach Paragraph 138, Absatz eins, rechtskräftig gewordener Abtragungsauftrag wegen wesentlicher Behinderung des Gemeingebrauches schließt die nachträgliche Erteilung einer Bewilligung für das gleiche Vorhaben aus.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1963:1963001491.X01Im RIS seit
12.11.2001