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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §52 Abs3 Z1;Rechtssatz
Auch Leistungen, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens der KOVG-Novelle 1961 auf Grund aufschiebender Wirkung einer Berufung oder einer Verwaltungsgerichtshofbeschwerde bezogen wurden, bewirken, daß die Gesundheitsschädigungen, für die sie gewährt wurden, als anerkannte Dienstbeschädigungen iSd §§ 1 und 4 KOVG 1957 in der Fassung des Art I des KOVG Novelle 1961 gelten.Auch Leistungen, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens der KOVG-Novelle 1961 auf Grund aufschiebender Wirkung einer Berufung oder einer Verwaltungsgerichtshofbeschwerde bezogen wurden, bewirken, daß die Gesundheitsschädigungen, für die sie gewährt wurden, als anerkannte Dienstbeschädigungen iSd Paragraphen eins und 4 KOVG 1957 in der Fassung des Artikel römisch eins, des KOVG Novelle 1961 gelten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1963:1963000320.X04Im RIS seit
22.10.2001