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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
DP §73;Rechtssatz
Ausführungen darüber, daß Maßnahmen gemäß § 73 DP gegen einen in einem Strafverfahren freigesprochenen Beamten zwar getroffen werden können, wenn Verdachtsmomente haften bleiben, die seine Person zwielichtig erscheinen lassen und der Verlust der Achtung und des Vertrauens der Bevölkerung zu dem Organ zu besorgen ist, daß aber der bloße Verdacht, die Straftat begangen zu haben, nicht genügt (hier: Verdacht der Mitschuld eines Polizeibeamten am Mord von Juden).Ausführungen darüber, daß Maßnahmen gemäß Paragraph 73, DP gegen einen in einem Strafverfahren freigesprochenen Beamten zwar getroffen werden können, wenn Verdachtsmomente haften bleiben, die seine Person zwielichtig erscheinen lassen und der Verlust der Achtung und des Vertrauens der Bevölkerung zu dem Organ zu besorgen ist, daß aber der bloße Verdacht, die Straftat begangen zu haben, nicht genügt (hier: Verdacht der Mitschuld eines Polizeibeamten am Mord von Juden).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1963:1962001416.X02Im RIS seit
22.05.2001