RS Vwgh 1963/11/29 1416/62

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Veröffentlicht am 29.11.1963
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht

Norm

DP §73;
VwGG §13 Z3 impl;

Rechtssatz

Wichtige dienstliche Rücksichten im Sinne des § 73 DP können nur solche sein die durch Umstände hervorgerufen werden, die sich aus der Person des Beamten selbst ergeben; als Beispiel für unter diesen Gesichtspunkten unzulässige Maßnahmen werden generelle Abbaumaßnahmen angeführt (Hinweis E VfGH 16.12.1927, VfSlg 922/1927).Wichtige dienstliche Rücksichten im Sinne des Paragraph 73, DP können nur solche sein die durch Umstände hervorgerufen werden, die sich aus der Person des Beamten selbst ergeben; als Beispiel für unter diesen Gesichtspunkten unzulässige Maßnahmen werden generelle Abbaumaßnahmen angeführt (Hinweis E VfGH 16.12.1927, VfSlg 922 aus 1927,).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1963:1962001416.X01

Im RIS seit

22.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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