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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
DP §73;Rechtssatz
Wichtige dienstliche Rücksichten im Sinne des § 73 DP können nur solche sein die durch Umstände hervorgerufen werden, die sich aus der Person des Beamten selbst ergeben; als Beispiel für unter diesen Gesichtspunkten unzulässige Maßnahmen werden generelle Abbaumaßnahmen angeführt (Hinweis E VfGH 16.12.1927, VfSlg 922/1927).Wichtige dienstliche Rücksichten im Sinne des Paragraph 73, DP können nur solche sein die durch Umstände hervorgerufen werden, die sich aus der Person des Beamten selbst ergeben; als Beispiel für unter diesen Gesichtspunkten unzulässige Maßnahmen werden generelle Abbaumaßnahmen angeführt (Hinweis E VfGH 16.12.1927, VfSlg 922 aus 1927,).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1963:1962001416.X01Im RIS seit
22.05.2001