RS Vwgh 1963/12/2 1485/63

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Veröffentlicht am 02.12.1963
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte

y13716;

Rechtssatz

Ergeht ein Bescheid mündlich, ohne daß die Abgabenbehörde durch eine gesetzliche Bestimmung ermächtigt wäre, von der Schriftform abzugehen, so hätte eine solche mündliche Erledigung nicht die Rechtswirkung eines Bescheides. *

E 2.12.1963, 1485/63 #1 VwSlg 2985 F/1963;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1963:1963001485.X03

Im RIS seit

16.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

16.01.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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