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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtBeachte
y13716;Rechtssatz
Ergeht ein Bescheid mündlich, ohne daß die Abgabenbehörde durch eine gesetzliche Bestimmung ermächtigt wäre, von der Schriftform abzugehen, so hätte eine solche mündliche Erledigung nicht die Rechtswirkung eines Bescheides. *
E 2.12.1963, 1485/63 #1 VwSlg 2985 F/1963;
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1963:1963001485.X03Im RIS seit
16.07.2001Zuletzt aktualisiert am
16.01.2019