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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §20;Beachte
y11900;Rechtssatz
Eine Ermessensüberschreitung oder ein Ermessensmißbrauch liegt nicht vor, wenn die Abgabenbehörde die vom Abgabepflichtigen eingewendete verminderte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nicht als ausreichend ansieht, um eine für ihn günstige Ermessensentscheidung zu treffen.
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E 6.12.1963, 2123/62 #3;
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1963:1962002123.X03Im RIS seit
09.07.2001