RS Vwgh 1963/12/6 2123/62

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Veröffentlicht am 06.12.1963
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte

y11900;

Rechtssatz

Eine Ermessensüberschreitung oder ein Ermessensmißbrauch liegt nicht vor, wenn die Abgabenbehörde die vom Abgabepflichtigen eingewendete verminderte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nicht als ausreichend ansieht, um eine für ihn günstige Ermessensentscheidung zu treffen.

*

E 6.12.1963, 2123/62 #3;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1963:1962002123.X03

Im RIS seit

09.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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