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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §20;Beachte
y11901;Rechtssatz
Wenn die Abgabenbehörde die Abgabennachsicht deshalb versagt hat weil der Abgabenpflichtige kurzfristigen geschäftlichen Verpflichtungen den Vorrag gegenüber steuerlichen Verpflichtungen gegeben hat, so kann darin weder eine Ermessensüberschreitung noch ein Ermessensmißbrauch erblickt werden.
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E 6.12.1963, 2123/62 #2;
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1963:1962002123.X02Im RIS seit
09.07.2001