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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §99 Abs6 lita;Rechtssatz
Als Beschädiger iSd § 99 Abs 6 lita StVO 1960 ist derjenige anzusehen, dessen schuldhaftes Verhalten für den Verkehrsunfall, bei dem nur Sachschaden entstanden ist, kausal war. Dies gilt auch dann, wenn der Sachschaden lediglich am eigenen Fahrzeug entstanden ist.Als Beschädiger iSd Paragraph 99, Absatz 6, lita StVO 1960 ist derjenige anzusehen, dessen schuldhaftes Verhalten für den Verkehrsunfall, bei dem nur Sachschaden entstanden ist, kausal war. Dies gilt auch dann, wenn der Sachschaden lediglich am eigenen Fahrzeug entstanden ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1963:1962000898.X01Im RIS seit
12.06.2001