RS Vwgh 1963/12/12 0505/62

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Veröffentlicht am 12.12.1963
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Index

Gewerbesteuer
10/07 Verwaltungsgerichtshof
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/06 Verkehrsteuern

Beachte


Abgehen von Vorjudikatur (demonstrative Auflistung):
1810/54 E 19.01.1955 VwSlg 1090 F/1955 RS 1;
(RIS: abgv)

Rechtssatz

Der Rückzahlungsanspruch nach § 20 Abs 4 GrEStG 1955 steht nur Der Rückzahlungsanspruch nach Paragraph 20, Absatz 4, GrEStG 1955 steht nur

dem Abgabenschuldner zu, der seinerzeit die Abgabe entrichtet

hat oder in dessen Namen dieselbe entrichtet worden ist. Es

besteht kein Gesamtgläubigerverhältnis der vormaligen

Abgabenschuldner.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1963:1962000505.X01

Im RIS seit

23.04.2001

Zuletzt aktualisiert am

26.11.2025
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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