RS Vwgh 1963/12/13 1645/63

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Veröffentlicht am 13.12.1963
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §45;
  1. VwGG § 45 heute
  2. VwGG § 45 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2/2021
  3. VwGG § 45 gültig von 01.01.2014 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013
  4. VwGG § 45 gültig von 01.03.2013 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013
  5. VwGG § 45 gültig von 01.07.2012 bis 28.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012
  6. VwGG § 45 gültig von 05.01.1985 bis 30.06.2012

Rechtssatz

Ein Versehen oder eine Unaufmerksamkeit bei der Datierung des Rückscheines anlässlich der Zustellung einer behördlichen Sendung ist ein Verschulden, das die Wiederaufnahme des Verfahrens nach § 45 VwGG 1952 ausschließt.Ein Versehen oder eine Unaufmerksamkeit bei der Datierung des Rückscheines anlässlich der Zustellung einer behördlichen Sendung ist ein Verschulden, das die Wiederaufnahme des Verfahrens nach Paragraph 45, VwGG 1952 ausschließt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1963:1963001645.X01

Im RIS seit

25.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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