RS Vwgh 1963/12/17 0745/63

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Veröffentlicht am 17.12.1963
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Bei der Auslegung muß in erster Linie die Bedeutung der einzelnen Worte, also der ihnen vom Sprachgebrauch verliehene Begriffsinhalt ermittelt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1963:1963000745.X02

Im RIS seit

22.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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