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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §99 Abs6 lita;Rechtssatz
Auch eine "dienstliche" Meldung (eines sich im Dienste befindlichen Wacheorgans über einen von ihm verschuldeten Unfall) stellt eine Meldung im Sinne des § 99 Abs 6 lit a StVO 1960 dar.Auch eine "dienstliche" Meldung (eines sich im Dienste befindlichen Wacheorgans über einen von ihm verschuldeten Unfall) stellt eine Meldung im Sinne des Paragraph 99, Absatz 6, Litera a, StVO 1960 dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1963:1962002047.X01Im RIS seit
10.07.2001