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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §54;Rechtssatz
Bescheide über Einstellung der Leistung von Ernährungszulage und Wohnungsbeihilfe schaffen nicht Rechtskraft der Gebührlichkeit dieser Leistungen bis zum Zeitpunkt der Einstellung, wenn die Behörde in dem Einstellungsbescheid, wenn auch nur in der Begründung, die Absicht bekundet, einem künftigen Bescheid über die Gebührlichkeit vorzugreifen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1963:1963001974.X01Im RIS seit
03.09.2001