RS Vwgh 1963/12/20 1605/63

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Veröffentlicht am 20.12.1963
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte

y12930;

Rechtssatz

Es stellt einen Mißbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes dar, wenn ein Beratungshonorar nicht unmittelbar, sondern auf dem Umweg über eine Personengesellschaft ausgezahlt wird, der der Beratende als Gesellschafter-Geschäftsführer angehört.

*

E 20.12.1963, 1605/63 #2 VwSlg 2997 F/1963;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1963:1963001605.X02

Im RIS seit

23.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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