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32/06 VerkehrsteuernNorm
ErbStG §21;Beachte
y10619;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH Erkenntnis 1963/11/07 1907/62 1Stammrechtssatz
Stellt ein Ehemann seiner Gattin die Mittel für den Ankauf eines Liegenschaftsanteiles in Erfüllung einer anläßlich der Eheschließung wenn auch nur formlos abgeschlossenen Vereinbarung über die Teilung des durch den Ehemann erworbenen Vermögens zur Verfügung, so ist zu prüfen, auf Seiten des Ehemannes überhaupt der für die Annahme einer freigebigen Zuwendung erforderliche Bereicherungswille vorliegt. *
E 7.11.1963, 1907/62 #1
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1963:1962000517.X01Im RIS seit
23.04.2001