RS Vwgh 1963/12/23 0517/62

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Veröffentlicht am 23.12.1963
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Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

ErbStG §21;
ErbStG §3 Abs1 Z2;

Beachte

y10619;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH Erkenntnis 1963/11/07 1907/62 1

Stammrechtssatz

Stellt ein Ehemann seiner Gattin die Mittel für den Ankauf eines Liegenschaftsanteiles in Erfüllung einer anläßlich der Eheschließung wenn auch nur formlos abgeschlossenen Vereinbarung über die Teilung des durch den Ehemann erworbenen Vermögens zur Verfügung, so ist zu prüfen, auf Seiten des Ehemannes überhaupt der für die Annahme einer freigebigen Zuwendung erforderliche Bereicherungswille vorliegt. *

E 7.11.1963, 1907/62 #1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1963:1962000517.X01

Im RIS seit

23.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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