RS Vwgh 1964/1/9 1833/62

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Veröffentlicht am 09.01.1964
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte

y12559;

Rechtssatz

Die Erbschaftsteuer knüpft an RECHTSVORGÄNGE an, sodaß die im Abgabenrechte grundsätzlich anzuwendende wirtschaftliche Betrachtungsweise in den Hintergrund tritt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1964:1962001833.X02

Im RIS seit

12.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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