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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtBeachte
y12559;Rechtssatz
Die Erbschaftsteuer knüpft an RECHTSVORGÄNGE an, sodaß die im Abgabenrechte grundsätzlich anzuwendende wirtschaftliche Betrachtungsweise in den Hintergrund tritt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1964:1962001833.X02Im RIS seit
12.07.2001