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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §167 Abs1;Beachte
y15168;Rechtssatz
Dem Abgabenverfahren ist das Prinzip der unmittelbaren Beweisaufnahme fremd, so daß im allgemeinen keine Notwendigkeit besteht, einen bereits in erster Instanz aufgenommenen Beweis in zweiter Instanz zu wiederholen.
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E 10.1.1964, 166/63 #1
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1964:1963000166.X01Im RIS seit
20.04.2001